Kostenübernahme von Hörgeräten durch die gesetzlichen Krankenkassen

Die Versorgung mit Hörgeräten kann für viele Menschen ein wichtiger Schritt zu besserem Sprachverstehen und damit mehr Lebensqualität sein. Doch wer trägt die Kosten für diese Hörhilfen? In diesem Blogbeitrag klären wir, wie die gesetzlichen Krankenkassen bei der Kostenübernahme von Hörgeräten helfen und was Versicherte darüber wissen sollten.

1. Wann übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten?

  • Medizinische Notwendigkeit: Die Kostenübernahme erfolgt nur, wenn ein Hörverlust nachweislich vorliegt und das Hörgerät medizinisch notwendig ist.
  • Ärztliche Verordnung erforderlich: Um Anspruch auf die Kostenübernahme zu haben, ist ein Rezept vom HNO-Arzt erforderlich.
  • Festbetrag: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Festbetrag, der je nach Versicherer variieren kann.

2. Wie hoch ist der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen?

  • Festgelegter Zuschuss: Die Kassen übernehmen einen festen Betrag, der in der Regel etwa 700 Euro pro Hörgerät beträgt.
  • Zusätzliche Kosten: Der Zuschuss deckt nur die Grundversorgung, für individuellere Modelle müssen Patienten mit Eigenanteilen rechnen.
  • Zusatzkosten bei Markenmodellen: Wer ein hochwertigeres Hörgerät wünscht, muss den Differenzbetrag selbst bezahlen.

3. Welche Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt sein

  • Schwerhörigkeit muss nachgewiesen werden: Ein Hörtest beim HNO-Arzt ist notwendig, um die Schwere des Hörverlusts festzustellen.
  • Verordnung durch den Arzt: Nur mit einer gültigen ärztlichen Verordnung besteht Anspruch auf die Kostenübernahme im Fall der Erstversorgung von Hörgeräten. Bei regulären Folgeversorgungen ist meist keine Verordnung mehr notwendig.
  • Alter der Hörgeräte: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Regelfall alle sechs Jahre den Zuschuss für Hörgeräte die medizinisch erforderlich sind.

4. Was tun, wenn die Kosten nicht vollständig gedeckt sind?

  • Eigenanteil: Patienten müssen die Differenz zwischen dem Zuschuss und dem Preis des gewünschten Modells selbst zahlen.
  • Zusätzliche Versicherungen: Eine private Zusatzversicherung für Hörgeräte kann helfen, den Eigenanteil zu reduzieren.
  • Finanzierungsmöglichkeiten: Einige Hörakustiker bieten Ratenzahlung oder Finanzierungspläne an, um die Kosten besser stemmen zu können.

5. Wie findet man den passenden Hörgeräteanbieter?

  • Beratung einholen: Lassen Sie sich von Ihrem HNO-Arzt und einem erfahrenen Hörakustiker ausführlich beraten.
  • Vergleich der Angebote: Verschiedene Anbieter haben unterschiedliche Preise und Modelle. Ein Vergleich hilft, das beste Angebot zu finden.
  • Zertifizierte Anbieter wählen: Achten Sie darauf, dass der Hörakustiker von Ihrer Krankenkasse anerkannt und zertifiziert ist, um die Kostenübernahme sicherzustellen.

Fazit:

Der Austausch Ihrer alten Hörgeräte kann eine erhebliche Verbesserung Ihrer Lebensqualität bedeuten. Mit den neuesten Technologien erleben Sie nicht nur eine deutlich bessere Klangqualität, sondern auch eine komfortablere Nutzung.

Besuchen Sie uns auf www.erlebehoeren.de für eine persönliche Beratung und finden Sie das ideale Hörgerät für Ihre Bedürfnisse!